Was hat es mit der „Spardosen GmbH“ auf sich?
Rein beruflich bin ich ja viel auf Social Media unterwegs. Wem sage ich das, es ist so unglaublich viel Schrott dort zu finden, das gilt natürlich auch für Börsentipps von selbsternannten Gurus und normalen Größenwahnsinnigen, bei denen praktisch jeder Aktientipp es nicht unter 100 Prozent Gewinn macht. Abhaken, weiterziehen, die können außer Großmaul nichts Besonderes.
Dieser Tage allerdings ist mir ein besonders cooler Act aufgefallen, der allerdings nichts mit Gewinneraktien zu tun hat, sondern sich mit der Frage beschäftigt, „was muss ich tun, damit das Finanzamt von meinen fetten Kursgewinnen nichts bekommt?“.
Wie jedermann weiß, werden auf Aktiengewinne Abgeltungssteuern fällig und genau hier setzt etwa bei YouTube ein Konzept an, das in den sozialen Medien rauf und runter als das Nonplusultra der Steuervermeidung gefeiert wird. Die Rede ist hier von der „Spardosen GmbH“, manchmal auch „Trading GmbH“ genannt. Die Idee: ein paar Klicks und die Türen zur Steuerersparnis stehen sperrangelweit offen.
Bei der Spardosen GmbH geht es also darum, das Vermögen in eine (eigens errichtete) GmbH zu verlagern. Gewinne können in der Gesellschaft bleiben und weiter investiert werden. Bei der GmbH gibt es die Abgeltungssteuer nicht und es bleiben 95 Prozent der Gewinne steuerfrei.
Die GmbH versteuert die restlichen Kapitalerträge mit einem Steuersatz von ca. 30 Prozent (variiert von Gemeinde zu Gemeinde), was „hintenraus“ zu einem Steuersatz von 1,5 Prozent führt. Dieser Steuersatz von 1,5 Prozent wird in den Sozialen Medien quasi als Wunderwaffe bejubelt.
Aber wo Wunderwaffen winken, sind Rohrkrepierer nicht weit. So einfach ist die Sache dann doch nicht. Fangen wir mal mit der Tatsache an, dass schon die Gründung einer solchen GmbH nicht umsonst zu haben ist und auch die laufenden Kosten im Rahmen von Bilanzierungspflichten und Publizitätsregeln nicht von schlechten Eltern sind.
Veräußerungsverluste bei Aktien sind im Übrigen bei einer solchen GmbH nicht abzugsfähig und auch Dividenden sind in der Regel voll zu versteuern (also adieu, Halbeinkünfteverfahren).
Der Tag der Wahrheit kommt aber dann unweigerlich, wenn die Gewinne der Spardosen GmbH an den oder die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Dann steht der Fiskus schon feixend hinter der Tür.
Und von dem Schlamassel im Erbfall möchte ich hier noch gar nicht reden. Da kommen die Schwierigkeiten erst recht gehäuft auf die Erben zu.
Also was bleibt am Ende, außer vielleicht einem gewissen Stundungseffekt? Kann ich wirklich mit Hilfe von Social Media und der dort gefeierten „Spardosen GmbH“ das Finanzamt legal betuppen?
Träumen wird man ja doch noch dürfen. Aber die Realität sagt „no“. Außerdem ist es überdies staatsbürgerliche Pflicht, Steuern zu zahlen. Wer sich dem Rechtsstaat verpflichtet fühlt, muss auch hier Flagge zeigen. Deutschland, Deutschland, über alles. Das gilt auch für Aktiengewinne.
Bleiben Sie mir gewogen, ich bin Ihnen ebenso verbunden.
Über Anregungen für Themenvorschläge freue ich mich sehr.
Stets, Ihr
Reinhold Rombach
„Börsebius“
Tags: Börsebius, Kolumne, Finanzmärkte, Börsebius TopSelect, Spardosen GmbH, Steuervermeidung, Trading GmbH