Wirecard Schadensersatzprozess: Zehntausende für nichts
Während der Strafprozess gegen etliche Wirecard Verantwortliche immer noch läuft, startete am vergangenen Freitag vor dem Bayerischen Obersten Landgericht in München einer der größten Gerichtsprozesse in der deutschen Geschichte: Zehntausende geschädigter Anleger ringen um Schadensersatz.
Da ich – jede Wette – davon ausgehe, dass der eine oder andere Leser dieser Kolumne ebenfalls zu den Betroffenen gehört, wollte ich mich zu der Thematik natürlich auch äußern, vor allem aber zu der Frage, ob das alles irgendetwas an Verwertbarem bringt.
Es ist mittlerweile vier Jahre her, dass Wirecard Insolvenz anmeldete, weil in der Bilanz knapp 2 Milliarden fehlten, die es anscheinend auch nie gab. Große und kleine Anleger verloren Unsummen, sowohl in Geld als auch in Hoffnungen auf zukünftigen Reichtum. An dieser Stelle möge der bescheidene Hinweis stehen, dass Börsebius lange vor dem großen Knall auf die Risiken bei Wirecard hinwies und zum Ausstieg blies.
Hier gerne der Link zur damaligen Kolumne.
https://www.derboersebius.de/wirecard-was-nun-heisse-kartoffel/
Der Prozess läuft auf 2 Ebenen. Da ist zum einen das sogenannte hochkomplizierte Kapitalanlegermusterverfahren (KapMuG), in dem 8.500 Anleger über einen vom Gericht ausgesuchten „Musterkläger“ ihre Ansprüche „bündeln“ und da sind aber noch außerhalb von KapMuG weitere 19.000 Klagen, die „direkt“ bei diesem Gericht anhängig sind.
Die Forderungen auf Schadensersatz richten sich gegen Wirecard Manager und vor allem gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young (EY), der Kapitalmarkt habe darauf vertraut, dass deren Testate in Ordnung gewesen seien.
Ich will jetzt gar nicht weiter auf juristische Feinheiten und Spitzfindigkeiten eingehen, aber eigentlich bin ich sicher, dass die Hoffnungen, besonders bei EY zum Zuge zu kommen, in Schall und Rauch untergehen werden, weil WP-Testate keine KapMuG relevanten Sachverhalte darstellen. Darüber hinaus ist beim Wirecard Management eh nichts zu holen, selbst bei einer Verurteilung zum Schadensersatz.
Schlecht für die Psychohygiene
Wenn mich nicht alles täuscht, wird ein Urteil so um das Jahr 2028 bis 2030 gefällt werden. In dieser Zeit werden die Anleger, die eh schon viel Geld verloren haben, auch noch ihre Nerven strapazieren und sich immer wieder mit der Causa seelisch belasten. Für die Psychohygiene wäre es allemal besser, jetzt schon einen Schlussstrich zu ziehen und sich aus dem Verfahren zu verabschieden. Weg mit Schaden. Haken dran.
Recht haben (a) Recht bekommen (b) Recht durchsetzen (c). Das „c)“ ist es, was am Ende zählt.
Was fange ich mit einem Pfändungstitel gegen den ehemaligen Wirecard Chef an? Gut, der ist dann 30 Jahre gültig und trotzdem hilft der mir nicht weiter, weil jetzt und auf lange Sicht bei Markus Braun nichts zu holen ist. Viel Geld eingesetzt, um am Ende eine lange Nase gezeigt bekommen? Anlegerglück sieht anders aus. Den Pfändungstitel einrahmen und an die Wand hängen, mag so sehr dekorativ am Ende auch nicht sein.
Wenn Sie vielmehr aus der gemachten Erfahrung lernen und für die Zukunft eine vorsichtigere Depotstrategie fahren, haben Sie mehr richtig gemacht als auf Zornesfalten sitzen zu bleiben. Die im Zweifel von Tag zu Tag wachsen. Das muss alles nicht sein.
Bleiben Sie mir gewogen, ich bin Ihnen ebenso verbunden.
Über Anregungen für Themenvorschläge freue ich mich sehr.
Stets, Ihr
Reinhold Rombach
„Börsebius“
Tags: Börsebius, Kolumne, Finanzmärkte, Börsebius TopSelect, Börsebius TopMix, Börsebius Bosses Follower Fund, Wirecard, Bayerisches Oberstes Landgericht, EY, Ernst & Young
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